Artenhilfsprogramm für vier gefährdete Pflanzenarten in Ostsachsen

Umweltzentrum Dresden Naturforschende Gesellschaft der Oberlausitz Landkreis Görlitz

 

In Kooperation mit dem Umweltzentrum Dresden und dem Landkreis Görlitz.
Gefördert durch das SMUL nach der Förderrichtlinie Natürliche Erbe – RL NE/2014.

Laufzeit: 31.3.2015 – 31.12.2019

Die heimische Fauna und Flora ist seit einigen Jahrzehnten Einflüssen unterworfen, die u.a. zu einem kontinuierlichen Rückgang vieler Artvorkommen bzw. dem kompletten Verlust von Arten beitrugen. Das Land Sachsen, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union verpflichten sich in verschiedenen Programmen, Verordnungen und Richtlinien dem Erhalt der biologischen Vielfalt. Trotz der Bemühungen ist der erwähnte negative Trend insbesondere in landwirtschaftlich geprägten Lebensräumen ungebrochen. Einen detaillierten Einblick in die Situation ausgewählter Pflanzen gibt die Broschüre „Farn- und Samenpflanzen – Bestandssituation und Schutz ausgewählter Arten in Sachsen“ herausgegeben durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Die sinnvollste Schutzmaßnahme für Arten allgemein und gefährdete Spezies im Speziellen ist in erster Linie der Erhalt ihrer Lebensräume. Viele heimische Arten konnten in den von Menschen geschaffenen Biotopen wie Wiesen, Äckern, Säumen, Borstgrasrasen usw. eine Heimat finden. Einige dieser Biotope gelten auf kleinräumiger Ebene gar als die artenreichsten Lebensräume der Erde. Nach der großräumigen Zerstörung der primären Lebensräume sind viele Arten nun auf den Erhalt dieser Sekundärlebensräume und ihrer typischen Strukturen durch regelmäßige Pflege angewiesen. Die naturschutzgerechte Bewirtschaftung wird durch das Land Sachsen gefördert, wobei anzumerken ist, dass eine Mindestpflege sicher nicht ausreichen wird, um den Erhaltungszustand der Lebensräume mittelfristig zu verbessern und den Biodiversitätsverlust aufzuhalten.

Insbesondere bei kritischen Bestandssituationen von Arten, hervorgerufen durch Lebensraumverlust und -fragmentierung, führt auch eine maßgeschneiderte Flächenbewirtschaftung sehr wahrscheinlich nicht dazu, die sächsischen Populationen seltener Arten langfristig zu sichern. Viele Arten besitzen nur noch sehr wenige Vorkommen mit geringen Populationsgrößen, die zudem weit voneinander entfernt und nicht miteinander vernetzt sind, so dass ein genetischer Austausch unterbunden und die kritische Populationsgröße zum Erhalt der Art unterschritten wird. Neben der langfristigen Sicherung des Lebensraumes ist somit oft auch eine erneute Etablierung von Vorkommen in ausreichender Größe vonnöten, will man diese Spezies auch in einigen Jahren noch zur heimischen Flora zählen. Aus diesen Gründen sind Ex-situ-Erhaltungsmaßnahmen wie sie in diesem Vorhaben oder dem Vorgängerprojekt „Vermehrung und Wiederansiedlung gefährdeter Pflanzenarten in der Oberlausitz“ durchgeführt werden/wurden sinnvoll und notwendig, um die Artenvielfalt der Kulturlandschaft langfristig zu erhalten.

Das naturschutzfachliche Ziel des Vorhabens „Artenhilfsprogramm für vier gefährdete Pflanzenarten in Ostsachsen“ ist einerseits der Aufbau von Ex-situ-Kulturen der beiden Orchideenarten Stattliches Knabenkraut (Orchis mascula) und Fuchs‘sches Kanbenkraut (Dactylorhiza fuchsii) als Vorbereitung für zukünftige Ausbringungen. Andererseits werden Jungpflanzen der beiden Arten Bergwohlverleih (Arnica montana) und Deutscher Ginster (Genista germanica) auf geeigneten Flächen ausgebracht, wobei das Saatgut aus der Bestandskultur des Vorgängerprojektes stammt. Ziel des Projektes ist die langfristige Etablierung stabiler Populationen zur nachhaltigen Sicherung der Vorkommen der genannten Arten in Ostsachsen.

Orchis mascula
Das Stattliche Knabenkraut, Orchis mascula. Drei der vier in der Oberlausitz bekannten Populationen bestehen aus Vorkommen von Einzelindividuen
Arnika
Das Bergwohlverleih, Arnica montana, an ihrem letzten bekannten Vorkommenspunkt im Zittauer Gebirge
Umweltzentrum Dresden, Anzucht

Steffen Keller vom Umweltzentrum Dresden  präsentiert eine der Orchideen-Kulturen. Die beiden im Vorhaben bearbeiteten Arten können sehr gut mit den In-vitro-Verfahren vermehrt und bei geeigneter Größe der Pflanzen in die Ex-situ-Kultur überführt werden.

 

Das Saatgut der Arten ist ausnahmslos autochthoner Herkunft und wurde nach den Richtlinien der „ENSCONET Anleitung zum Sammeln von Wildpflanzensamen“ gewonnen. Sowohl das Besammeln der Spendervorkommen als auch die Auspflanzung im Gelände ist genehmigungspflichtig und geschieht in enger Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde. Potentielle Ausbringungsflächen werden nach Gesichtspunkten des aktuellen Erhaltungszustandes beurteilt, darüber hinaus werden Bodenproben genommen und analysiert. Für die Ausbringung wird schlussendlich die Zustimmung sowohl der Eigentümer als auch der Flächennutzer eingeholt, um die langfristige Aufrechterhaltung der Bestände zu gewährleisten. Eine nachfolgende flächenspezifische, zielartenkonforme und ökosystemar ausgerichtete Pflege ist notwendig, um eine tatsächliche Etablierung möglich zu machen. Diese wird gemeinsam mit den Bewirtschaftern der Ausbringungsflächen und wiederum in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die während des Projektes erhobenen Daten über die Zielarten (Populationsgrößen der Spendervorkommen, Daten zu ausgebrachten Beständen und deren Entwicklung) werden in die Datenbank „Multibase CS“ überführt und somit den sächsischen Behörden zugänglich gemacht. Die Ergebnisse werden am Ende der Projektlaufzeit in einem Sachbericht zusammengefasst und dienen u.a. als Grundlage für nachfolgende Projekte.

 

AF-Ident-Nr: 052015020501NEE
AF-Ident-Nr: 052015020501NEE